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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - L 19 AL 202/05   

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https://dejure.org/2006,22209
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - L 19 AL 202/05 (https://dejure.org/2006,22209)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2006 - L 19 AL 202/05 (https://dejure.org/2006,22209)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - L 19 AL 202/05 (https://dejure.org/2006,22209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage der Bemessung und Bemessung der von der Arbeitslosenversicherung zu übernehmenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Arbeitslosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 AL 3/03 B

    Selbstbehalt für private Krankenversicherung in der Arbeitsförderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - L 19 AL 202/05
    Bei dieser Rechtslage muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die Beschränkung des § 207a Abs. 2 Satz 1 SGB III auch auf den nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfreien Personenkreis für anwendbar erachtet hat, indem er den Begriff der Befreiung von der Versicherungspflicht rechtsuntechnisch verstanden wissen wollte (so im Ergebnis die einhellige Meinung im Schrifttum, in dem beide Tatbestände entweder ausdrücklich nebeneinander genannt werden, vgl. Gagel, Kommentar zum SGB III, Rdnr. 5 zu § 207a, oder nur auf den Leistungsbezug abgestellt wird, vgl. Timme in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB III, Rdnr. 18 zu § 207a, Klose in Jahn, Kommentar zum SGB III Rdnr. 25 zu § 207a SGB III, oder nur den Gesetzeswortlaut ohne Hinweis auf eine Unterscheidung nach versicherungsfreien und von der Versicherungspflicht befreiten Personen referiert wird, vgl. Roeder in Niesel, Kommentar zum SGB 111, 3. Auflage, Rdnr. 7 zu § 207a, Lauer in Praxiskommentar, 2. Auflage, Rdnr. 8 zu § 207a, Theuerkauf in Eicher/Schlegel Rdnr. 3 zu 207, Wagner in GK- SGB III, Rdnr. 4 zu § 207a; vgl. auch BSG Beschl. v. 11.11.2003 - B 12 AL 3/03 B).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - L 19 AL 202/05
    Zu dieser Vorschrift hat das BSG, worauf das SG zu Recht Bezug nimmt, entschieden, dass allein die Auslegung zutreffend sei, dass höchstens 80 v.H. der Bemessungsgrenze der Beitragsberechnung zugrundegelegt werden dürfe (BSG SozR 3 - 2600 § 166 Nr. 1 S. 13 f.).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - L 19 AL 202/05
    Diese Vorschrift ist § 157 Abs. 3 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der ab dem 01.01.1995 geltenden Fassung im Wesentlichen nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 13/4941 S. 234).
  • Drs-Bund, 24.06.1997 - BT-Drs 13/8012
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - L 19 AL 202/05
    Soweit der Kläger geltend macht, sein Beitragssatz verringere sich mit Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht, ändert dies nichts an dem grundsätzlichen Willen des Gesetzgebers, eine einheitliche Höchstgrenze für die Beitragsübernahme einzuführen (vgl. BT-Drucks. 13/8012 S. 21).
  • SG Hannover, 30.03.2007 - S 20 AL 1576/03
    Des weiteren liegt in dem von dem Gesetzgeber verfolgte Ziel, dass die Arbeitslosenversicherung nicht mit den in aller Regel besonders hohen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung belastet werden soll, sondern auch hier nur wie für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversiche-rung, ein wichtiger Grund [so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Juni 2006, L 19 AL 202/05].
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 7 AL 73/07
    Privatversicherte sollen gegenüber gesetzlich versicherten Leistungsbeziehern nicht durch die Bezuschussung höherer Beiträge als sie in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu erbringen sind, bevorzugt werden, weil die durchschnittlich höheren Beiträge der privaten Krankenversicherung typischerweise unter anderem auch auf einem anderen, im Vergleich zu der gesetzlichen Versicherung, besseren Leistungskatalog beruhen und damit auf einem Mehr an Versicherungsleistungen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2005 - 9 AL 1290/03 -, LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.06.2007 - L 3 AL 11/06 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.06.2006 - L 19 AL 202/05 - sämtlich veröffentlicht in Juris).
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